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Immobilien & Hausverwaltung UG C K v

Wohnungseigentumsverwaltung

Betreuung des Gemeinschaftseigentums von Eigentümergemeinschaften

Bei der Wohnungseigentumsverwaltung erbringen wir die dem Verwalter obliegenden Grundleistungen nach dem Wohnungs-eigentumsgesetz.


Diese umfassen im Bereich der kaufmännischen Verwaltung die Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes, der Jahres-abrechnung und Einzelabrechnungen gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern, die Führung der Finanz- und Vermögenskonten, die Einberufung der Eigentümerver-sammlung, Versenden der Niederschrift an alle Eigentümer, Erstellung einer qualifizierten Jahresabrechnung über haushaltsnahe Dienstleistungen gem § 35a EstG.

Die technische Verwaltung umfasst die Einholung von Kostenvoranschlägen für Instandhaltungen, Veranlassung von Sofortmaßnahmen beispielsweise bei Versicherungsschäden, die regelmäßige Überwachung und Wartung von technischen Einrichtungen, Vorschläge für die Höhe der Instandhaltungs-rücklage sowie regelmäßige Objektbegehungen mit Protokollierung.

Im Rahmen der juristischen Verwaltung obliegt dem Verwalter die Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen, ggf. die Beauftragung eines Rechtsanwaltes , des Weiteren die Beratung der Eigentümer über die Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren.

Unter dem Gesichtspunkt eines umfassenden Gebäude-managements erfolgt die Planung, Beauftragung und Koordination von Gebäudereinigung, Grundstücksreinigung und dem Abfallmanagement.


Über den der Grundleistungen hinausgehenden Leistungs-umfang zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschafts-eigetums von Wohungseigentümergemeinschaften, bieten wir Ihnen weitergehende Zusatzleistungen an, die Sie unserem Leistungskatalog entnehmen können.




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