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Betreuung des Gemeinschaftseigentums von Eigentümergemeinschaften
Bei der Wohnungseigentumsverwaltung erbringen wir die dem Verwalter obliegenden Grundleistungen nach dem Wohnungs-
Diese umfassen im Bereich der kaufmännischen Verwaltung die Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes, der Jahres-
Die technische Verwaltung umfasst die Einholung von Kostenvoranschlägen für Instandhaltungen, Veranlassung von Sofortmaßnahmen beispielsweise bei Versicherungsschäden, die regelmäßige Überwachung und Wartung von technischen Einrichtungen, Vorschläge für die Höhe der Instandhaltungs-
Im Rahmen der juristischen Verwaltung obliegt dem Verwalter die Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen, ggf. die Beauftragung eines Rechtsanwaltes , des Weiteren die Beratung der Eigentümer über die Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren.
Unter dem Gesichtspunkt eines umfassenden Gebäude-
Über den der Grundleistungen hinausgehenden Leistungs-
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